Schwimmbadordnung

Camping Mas Cauvy – Saint-Christol-lez-Alès (Gard)

 

Der Zugang zum Schwimmbad ist kostenlos und ausschließlich den Gästen des Campingplatzes vorbehalten, die sich an diese Hausordnung halten müssen.

Maximale Kapazität des Schwimmbads

58 Personen

Bei starkem Andrang kann der Zugang zum Schwimmbad vorübergehend vom Campingpersonal eingeschränkt oder ausgesetzt werden.

Öffnungszeiten

Vom 15. Juni bis 15. September

Öffnungszeiten: 10.00 – 20.00 Uhr

Die Leitung behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern oder das Schwimmbad aus technischen, hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu schließen.

Kleidung und Verhalten der Benutzer

Badebekleidung ist verpflichtend.

Das Tragen von langen Shorts, Bermudas und T-Shirts im Wasser ist verboten.

Bade-Boxershorts sind erlaubt.

Die Benutzer müssen sich angemessen und sittsam kleiden.

Das Abspielen von Musik ist untersagt.

Hygiene

Tiere sind im Bereich des Schwimmbads strengstens verboten.

Dusche und Fußbad sind beim Betreten und Verlassen des Beckens verpflichtend.

Das Betreten mit Schuhen ist verboten. Schuhe sind am Eingang abzustellen.

Personen mit ansteckenden Krankheiten oder in offensichtlich unhygienischem Zustand ist der Zugang zu den Becken untersagt.

Essen, Trinken, Rauchen, Kaugummikauen, Spucken und das Wegwerfen von Abfällen im Schwimmbadbereich sind verboten.

Nur „saubere“ Kleinkinder oder solche mit speziellen Schwimmwindeln dürfen baden.

Verantwortung und Aufsicht

Der Zugang zum Schwimmbad ist kostenlos und ausschließlich den Gästen des Campingplatzes vorbehalten, die sich an diese Hausordnung halten müssen.

Das Schwimmbad ist nicht beaufsichtigt.

Minderjährige müssen von ihren Eltern begleitet werden, die die alleinige Aufsichtspflicht tragen.

Die Leitung übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für Unfälle.

Sicherheit

Zu ihrer eigenen Sicherheit werden die Benutzer gebeten, diese Hausordnung einzuhalten.

Es ist verboten:

andere Benutzer durch laute, gefährliche oder unangemessene Spiele oder Handlungen zu belästigen;

Personen, die sich auf der Terrasse aufhalten, ins Wasser zu stoßen oder zu werfen;

zu rennen, zu schreien, zu tauchen oder Wasser zu spritzen;

das Ertrinken vorzutäuschen;

auf der Terrasse mit Ball oder anderen Bällen zu spielen;

Schwimmhilfen oder Rettungsringe zu benutzen;

sich mit eingeöltem Körper zu baden

Respekt der Einrichtungen

Es ist verboten, Einrichtungen oder Anlagen zu beschädigen. Alle Schäden werden auf Kosten der Verursacher repariert.

Sanktionen

Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, können jederzeit vom Schwimmbad ausgeschlossen werden.

Fundsachen

Der Campingplatz ist nicht gegen den Verlust oder Diebstahl von Schmuck, Wertgegenständen oder Bargeld versichert, auch wenn diese beim Personal hinterlegt wurden. Die Benutzer werden gebeten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Gefundene Gegenstände sind an der Rezeption abzugeben oder dort abzuholen.