Campingplatzordnung

Camping Mas Cauvy – Saint-Christol-lez-Alès (Gard)

Zulassungs- und Aufenthaltsbedingungen

Um den Campingplatz zu betreten, sich einzurichten oder dort zu übernachten, ist die Genehmigung des Betreibers oder seines Vertreters erforderlich. Dieser ist verpflichtet, für Ordnung und einen ordnungsgemäßen Ablauf auf dem Campingplatz zu sorgen sowie die Einhaltung dieser Platzordnung zu gewährleisten.

Der Aufenthalt auf dem Campingplatz setzt die Annahme dieser Platzordnung voraus und verpflichtet zu deren Einhaltung.
Niemand darf hier seinen Wohnsitz begründen.

Meldeformalitäten

Jede Person, die mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz verbringt, muss sich zuvor an der Rezeption mit einem Ausweisdokument anmelden und die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten erfüllen. Minderjährige müssen während ihres gesamten Aufenthalts von einer verantwortlichen erwachsenen Person begleitet werden.

Aufstellung

Campingunterkünfte und dazugehörige Ausrüstungen müssen auf dem zugewiesenen Stellplatz gemäß den Anweisungen des Betreibers oder seines Vertreters aufgestellt werden.

Rezeption

Öffnungszeiten:
Hochsaison: 9.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr
Nebensaison: 10.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.30 Uhr

Anreisen erfolgen zwischen 15.00 und 19.00 Uhr (bzw. 18.30 Uhr in der Nebensaison).

An der Rezeption erhalten Sie Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, Einkaufsmöglichkeiten, Sportanlagen, touristische Sehenswürdigkeiten der Umgebung sowie verschiedene nützliche Adressen.

Ein System zur Erfassung und Bearbeitung von Beschwerden steht den Gästen zur Verfügung.

Aushang

Diese Platzordnung ist am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Sie ist auf unserer Website zum Download verfügbar und wird auf Wunsch jedem Gast ausgehändigt.

Die Preise der verschiedenen Leistungen werden den Gästen gemäß den geltenden Verbraucherschutzbestimmungen mitgeteilt und sind an der Rezeption einsehbar.

Abreise

Die Gäste werden gebeten, die Rezeption am Vortag über ihre Abreise zu informieren. Die Bezahlung des Aufenthalts erfolgt am Vortag der Abreise zwischen 14.30 und 19.00 Uhr.
Der Stellplatz muss vor 11.00 Uhr geräumt werden.

Lärm und Ruhe

Die Gäste werden gebeten, jeglichen Lärm und Gespräche zu vermeiden, die Nachbarn stören könnten.

Tonwiedergabegeräte sind entsprechend einzustellen. Autotüren und Kofferräume sind möglichst geräuschlos zu schließen.

Zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr ist absolute Ruhe einzuhalten.

Besucher

Nach Genehmigung durch den Betreiber oder seinen Vertreter können Besucher unter der Verantwortung der sie empfangenden Gäste auf den Campingplatz zugelassen werden.

Für Besucher ist eine Gebühr gemäß dem ausgehängten Tarif zu entrichten.

Fahrzeuge von Besuchern müssen am Eingang des Campingplatzes abgestellt werden.

Verkehr und Parken

Innerhalb des Campingplatzes gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.

Nur Fahrzeuge von Gästen, die sich auf dem Campingplatz aufhalten, dürfen das Gelände befahren.

Das Parken ist auf Stellplätzen, die üblicherweise von Unterkünften belegt sind, strengstens untersagt, es sei denn, es wurde ein spezieller Parkplatz vorgesehen.

Das Parken darf den Verkehr nicht behindern oder die Installation neu ankommender Gäste verhindern.

Sauberkeit und Erscheinungsbild der Einrichtungen

Jeder ist verpflichtet, Handlungen zu unterlassen, die Sauberkeit, Hygiene und das Erscheinungsbild des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der Sanitäranlagen, beeinträchtigen könnten.

Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in Rinnen zu entsorgen.

Abwasser ist in die dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entleeren.

Hausmüll und sonstige Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu werfen.

Bepflanzungen und Blumenanlagen sind zu respektieren. Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Anpflanzungen vorzunehmen.

Es ist nicht gestattet, den Stellplatz durch persönliche Einrichtungen abzugrenzen oder den Boden zu bearbeiten.

Jede Beschädigung von Bepflanzungen, Zäunen, Gelände oder Einrichtungen des Campingplatzes wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Der während des Aufenthalts genutzte Stellplatz ist in dem Zustand zu hinterlassen, in dem er bei Ankunft vorgefunden wurde.

Sicherheit – Brand

Offenes Feuer (Holz, Kohle usw.) ist auf den Stellplätzen strengstens verboten. Der Gemeinschaftsgrill darf nur bei Windstille benutzt werden.

Kochgeräte müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden.

Das Aufladen von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen am Stromnetz des Campingplatzes ist wegen Brandgefahr und möglicher Überlastung strengstens untersagt.

Im Brandfall ist unverzüglich die Leitung zu informieren. Feuerlöscher stehen im Bedarfsfall zur Verfügung.

Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich an der Rezeption.

Diebstahl

Die Leitung hat eine allgemeine Aufsichtspflicht über den Campingplatz. Die Camper bleiben für ihre eigenen Installationen verantwortlich und müssen verdächtige Personen melden.

Den Gästen wird empfohlen, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihres Eigentums zu treffen.

Spielplatz

Gewalttätige oder störende Spiele sind in der Nähe der Einrichtungen nicht erlaubt.
Die Leitung übernimmt keine Verantwortung bei Unfällen von Kindern, die stets unter Aufsicht ihrer Eltern bleiben müssen.

Schwimmbad

Das Schwimmbad ist nicht beaufsichtigt.

Eine spezielle Badeordnung ist am Eingang des Schwimmbads ausgehängt und muss beachtet werden.

Es ist verboten, mit Schuhen das Schwimmbad zu betreten oder dort zu essen. Bitte duschen Sie vor dem Betreten des Wassers.

Laufen, Springen, Tauchen oder Stoßen ist untersagt.

Kinder unter 12 Jahren und Nichtschwimmer müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.

Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt ausschließlich bei den Eltern.

Tiere

Hunde und andere Tiere sind nach vorheriger Genehmigung der Leitung erlaubt. Sie müssen angeleint sein und über einen gültigen Impfnachweis verfügen.

Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht eingesperrt, da die Besitzer zivilrechtlich verantwortlich sind.

Die Besitzer müssen dafür sorgen, dass eventuelle Verunreinigungen vermieden oder beseitigt werden.

Tiere sind in den Sanitäranlagen sowie im Schwimmbadbereich strengstens verboten.
Hunde der Kategorie 1 und 2 sind nicht erlaubt.

Datenschutz

Die bei der Buchung angegebenen Informationen sind vertraulich und werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.

Gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Widerspruch in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten. Zur Ausübung dieses Rechts genügt eine schriftliche Anfrage.

Verstoß gegen die Platzordnung

Wenn ein Bewohner den Aufenthalt anderer Gäste stört oder gegen diese Platzordnung verstößt, kann der Betreiber oder sein Vertreter ihn mündlich oder schriftlich auffordern, die Störung zu beenden.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen und nach erfolgloser Aufforderung kann der Betreiber den Vertrag kündigen.

Im Falle einer Straftat kann der Betreiber die zuständigen Behörden einschalten.

Im Streitfall und nach Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice des Campingplatzes kann jeder Gast innerhalb eines Jahres nach schriftlicher Beschwerde per Einschreiben einen Verbrauchermediator anrufen.
Die Kontaktdaten des Mediators lauten: CM2C – 14 rue Saint Jean 75017 Paris – cm2c@cm2c.net.

Besondere Bedingungen

Stellplätze für Wohnwagen können keine Doppelachser aufnehmen. Die maximale Personenzahl pro Stellplatz beträgt 6, einschließlich Camper und Besucher.

Zögern Sie nicht, die Rezeption zu kontaktieren — wir tun stets unser Bestes, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.